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Wenngleich die Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen innerhalb eines Mitgliedstaats in dessen Zuständigkeitsbereich fällt, sollten die nationalen Regelungen für die Verbringung von Abfällen der erforderlichen Kohärenz mit den Gemeinschaftsregelungen Rechnung tragen, damit ein hohes Schutzniveau für Umwelt und menschliche Gesundheit sichergestellt ist.
Die Mitgliedstaaten legen eine geeignete Regelung für die Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen ausschließlich innerhalb ihres…
Die Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen müssen so organisiert und geregelt werden, dass der Notwendigkeit, die Qualität der Umwelt und der…
Die erforderlichen Maßnahmen sollten ergriffen werden, um sicherzustellen, dass die innergemeinschaftliche Verbringung von Abfällen und die Einfuhr von Abfällen…
Eine wirksame internationale Zusammenarbeit bei der Kontrolle von Abfallverbringungen ist für die Gewährleistung der Kontrolle von Verbringungen gefährlicher…
Bei der Verbringung von zur Beseitigung bestimmten Abfällen sollten die Mitgliedstaaten die Grundsätze der Nähe, des Vorrangs für die Verwertung und der…
Die Mitgliedstaaten können nach der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 die Maßnahmen ergreifen, die erforderlich sind, um Verbringungen von Abfällen zu verhindern,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.