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Die Kommission sollte bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung über das Verhältnis zwischen bestehenden sektoriellen Regelungen für die Gesundheit von Tier und Mensch und den Bestimmungen dieser Verordnung Bericht erstatten und bis zu diesem Zeitpunkt alle erforderlichen Vorschläge zur Anpassung dieser Regelungen an diese Verordnung vorlegen, um ein gleichwertiges Kontrollniveau zu erreichen.
Bis zum 15. Juli 2006 schließt die Kommission ihre Überprüfung des Verhältnisses zwischen bestehenden sektoriellen Regelungen für die Gesundheit von Tier und…
Spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung legt die Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament einen Bericht über die Anwendung der…
Die Kommission sollte die Anwendung dieser Verordnung prüfen und nach einem ausreichenden Zeitraum über ihre Wirksamkeit Bericht erstatten.
Die Kommission legt dem Rat vor dem 30. Juni 1999 einen Bericht über folgende Punkte vor: — den Vergleich zwischen den Bestimmungen auf dem Gebiet des…
Berichterstattung Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens bis zum 1. Januar 2010 über die Anwendung und die Ergebnisse dieser…
Spätestens beginnend ein Jahr nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung erstattet die Kommission dem Rat vorbehaltlich des Artikels 4 Absatz 12 jährlich Bericht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.