Erwägungsgrund 1 32006R1115
Mit der Verordnung (EG) Nr. 2406/96 wurden gemeinsame Vermarktungsnormen für bestimmte Fischereierzeugnisse festgelegt. Die Durchführungsvorschriften zu diesen Normen finden sich in der Verordnung (EWG) Nr. 3703/85 der Kommission.