Erwägungsgrund 4 32006R1115
Die in der Verordnung (EWG) Nr. 3703/85 festgelegten Durchführungsvorschriften für die Einteilung und das Wiegen von Fischen pelagischer Arten gelten gegenwärtig nicht für Sprotten. Die Verordnung (EWG) Nr. 3703/85 ist deshalb entsprechend zu ändern.