Erwägungsgrund 1 32006R1204
Am 3. November 2005 unterzeichneten die Europäische Gemeinschaft und die Russische Föderation ein Abkommen über den Handel mit bestimmten Stahlerzeugnissen (nachstehend „Abkommen“ genannt).
Am 3. November 2005 unterzeichneten die Europäische Gemeinschaft und die Russische Föderation ein Abkommen über den Handel mit bestimmten Stahlerzeugnissen (nachstehend „Abkommen“ genannt).