Gesetze
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Generell gelten die Rechte, die im Rahmen der drei Säulen des Århus-Übereinkommens gewährt werden, ohne Unterscheidung nach Staatsbürgerschaft, Nationalität oder Wohnsitz.
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder…
Bei der Inanspruchnahme sozialer Rechte darf niemand aus Gründen der Rasse, wegen der ethnischen Herkunft oder einer Behinderung benachteiligt werden. Ansprüche…
Die drei Säulen des Århus-Übereinkommens — Zugang zu Informationen, Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und Zugang zu Gerichten in…
Die europäischen Rechtsvorschriften im Bereich der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung gelten für alle Personen in der Europäischen Union.
Die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz und der Schutz vor Diskriminierung ist ein allgemeines Menschenrecht; dieses Recht wurde in der Allgemeinen…
Vorbehaltlich spezifischer und ausdrücklich im Vertrag und im abgeleiteten Recht vorgesehener Bestimmungen genießt jeder Unionsbürger, der sich aufgrund dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.