Art. 4 32006R1562VERORDNUNG (EG) Nr. 1562/2006 DES RATES vom 5. Oktober 2006 über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Seychellen
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 4 32006R1491VERORDNUNG (EG) Nr. 1491/2006 DES RATES vom 10. Oktober 2006 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Republik Guinea-Bissau über die Fischerei vor der Küste von Guinea-Bissau für die Zeit vom 16. Juni 2006 bis zum 15. Juni 2007
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32006R0463VERORDNUNG (EG) Nr. 463/2006 DER KOMMISSION vom 21. März 2006 zur Abweichung für das Jahr 2006 von den Verordnungen (EG) Nr. 596/2004 und (EG) Nr. 633/2004 hinsichtlich der Zeitpunkte für die Erteilung der Ausfuhrlizenzen in den Sektoren Eier und Geflügelfleisch
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 4 32006R1124VERORDNUNG (EG) Nr. 1124/2006 DES RATES vom 11. Juli 2006 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe über die Fischerei vor der Küste von São Tomé und Príncipe für die Zeit vom 1. Juni 2005 bis zum 31. Mai 2006
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32006R0471VERORDNUNG (EG) Nr. 471/2006 DER KOMMISSION vom 22. März 2006 zur Abweichung für das Jahr 2006 von der Verordnung (EG) Nr. 1445/95 hinsichtlich des Zeitpunkts der Erteilung von Ausfuhrlizenzen im Rindfleischsektor
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32006R0491VERORDNUNG (EG) Nr. 491/2006 DER KOMMISSION vom 27. März 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2375/2002 über die Eröffnung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für die Einfuhr von Weichweizen anderer als hoher Qualität mit Ursprung in Drittländern und zur Abweichung von der Verordnung (EWG) Nr. 1766/92 des Rates
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.