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Gemäß Artikel 2 der Entscheidung 2006/601/EG der Kommission vom 5. September 2006 über Dringlichkeitsmaßnahmen hinsichtlich des nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismus LL REIS 601 in Reiserzeugnissen muss beim Inverkehrbringen von Langkornreis A und Langkornreis B mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika ein Analysebericht vorgelegt werden, in dem nachgewiesen wird, dass das Erzeugnis keinen gentechnisch veränderten Reis „LL Reis 601“ enthält.
Seit August 2006 sind die Einfuhrströme von Reis mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika nach der Europäischen Union durch das Auftreten auf dem…
Trotz der betreffenden Bestimmungen konnten bestimmte Einfuhrlizenzen aufgrund von Störungen der Ströme der Reiseinfuhren in die Gemeinschaft, insbesondere…
Damit die Lizenzen, die für die Einfuhr von Langkornreis A und Langkornreis B mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika im Rahmen der Tranche des…
Des Weiteren ist die Verwendung der bereits erteilten Lizenzen für die Einfuhr anderer Reisarten als Langkornreis A und Langkornreis B zu erlauben.
Aufgrund von Störungen der Reiseinfuhren aus den Vereinigten Staaten von Amerika in die Gemeinschaft, zu denen es 2006 und 2007 gekommen ist, nachdem Reis auf…
Der Antrag betrifft außerdem das Inverkehrbringen anderer Erzeugnisse als Lebens- und Futtermittel, die Mais der Sorte MON 88017 x MON 810 enthalten oder aus…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.