Verordnung (EG) Nr. 1643/2006 der Kommission vom 7. November 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Regelung über die Unterstützung bei der Ausfuhr von Rindfleisch, dem bei der Einfuhr in ein Drittland eine besondere Behandlung zugute kommen kann (kodifizierte Fassung)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 7 32006R1643
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