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Die zuständigen Behörden oder Agenturen verwenden für die an die Kommission gerichteten Vorfinanzierungs- und Zahlungsanträge die in den Anhängen VI, VII und VIII enthaltenen Modelle.
Anträge auf Anpassung des nationalen Programms werden der Kommission unter Verwendung der in Anhang IV beschriebenen Formate unterbreitet.
Anträge auf finanzielle Unterstützung für Maßnahmen gemäß Artikel 8 Absatz 2 werden der Kommission von den Nationalen Durchführungsstellen gemäß dem Verfahren…
Die Mitgliedstaaten benennen die in den Artikeln 6, 7 und 8 dieser Verordnung genannten zuständigen Behörden und stellen alle diesbezüglichen Informationen auf…
Zuständige Behörden, die beschließen, eine Vorabzustimmung gemäß den Absätzen 1 und 2 auszustellen, übermitteln der Kommission und gegebenenfalls dem…
Die zuständigen Stellen übermitteln der Kommission unter Verwendung der in Anhang V enthaltenen Modelle Erklärungen zu den Zahlungen, die im Rahmen des…
Die zuständigen Stellen können frühestens drei Monate nach Mitteilung der Entscheidung der Kommission eine Vorfinanzierung in Höhe von 50 % des im nationalen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.