Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Mitgliedstaaten stellen in Einklang mit ihrem innerstaatlichen Recht sicher, dass die Zahlungsanträge der zuständigen Stellen koordiniert werden und den Bestimmungen der Entscheidung der Kommission entsprechen.
Mitgliedstaaten, in denen mehr als eine Behörde für die Beaufsichtigung der Kredit- und Finanzinstitute zuständig ist, ergreifen die für die Koordinierung…
Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben tragen die zuständigen Behörden der Angleichung der Aufsichtsinstrumente und -verfahren bei der Anwendung der gemäß dieser…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die einzelnen Handelsteilnehmern auferlegten Kontrollen koordiniert und die Kontrollen gemäß den Artikeln 5, 8 und 9 und…
Die Mitgliedstaaten machen den Instituten zur Auflage, den zuständigen Behörden ihres Herkunftsmitgliedstaats alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu…
Die Mitgliedstaaten treffen im Einklang mit ihren Rechts- und Verwaltungsvorschriften die erforderlichen Maßnahmen, um Die Mitgliedstaaten unterrichten die…
Die Mitgliedstaaten behandeln ein Ersuchen gemäß Absatz 3 im Einklang mit ihrem jeweiligen einzelstaatlichen Recht und einschlägigen internationalen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.