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Soweit für die Durchführung der Maßnahmen gemäß Artikel 9 Absatz 5 und Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2152/2003 erforderlich, wird der Europäischen Umweltagentur und dem im Rahmen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen arbeitenden Internationalen Kooperationsprogramm für die Erfassung und Überwachung der Auswirkungen von Luftverunreinigungen auf Wälder Zugang zu den in Artikel 4 Absatz 1 und Artikel 5 Absatz 1 dieser Verordnung aufgeführten Daten bewilligt.
Bezüglich des Zugangs zu Umweltinformationen findet die Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der…
Ungeachtet der Vertraulichkeitsvorschriften gemäß den Artikeln 39 bis 39d der vorliegenden Verordnung gilt für Dokumente im Besitz der Behörde die Verordnung…
die Vorschriften des Bundes und der Länder zum Zugang zu Umweltinformationen, die in Umsetzung der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des…
Im Århus-Übereinkommen wird ein Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformation in Folge eines entsprechenden Antrags oder durch aktive Verbreitung der…
Die Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 bezüglich des Anwendungsbereichs sollten geändert werden, um der Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 des…
der nationalen Behörden der einzelnen Mitgliedstaaten und der Einrichtungen der Union, die für die in den Artikeln 15 bis 22, 22g bis 22m und 45e der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.