Verordnung (EU) 2017/2226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2017 über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten sowie der Einreiseverweigerungsdaten von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten und zur Festlegung der Bedingungen für den Zugang zum EES zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken und zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen sowie der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008 und (EU) Nr. 1077/2011
Das EES sollte Drittstaatsangehörige erfassen, die für einen Kurzaufenthalt im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zugelassen sind. Es sollte außerdem Drittstaatsangehörige erfassen, denen die Einreise für einen Kurzaufenthalt verweigert worden ist.
Erwägungsgrund 9 32017R2226Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen