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Die Mitgliedstaaten gewähren der Kommission (Eurostat) auf deren Aufforderung Zugang zu allen sachdienlichen Informationen für die Beurteilung der Qualität der gemäß der Verordnung (EU) Nr. 519/2010 übermittelten Daten und Metadaten, ausgenommen die Übermittlung von Mikrodaten und vertraulichen Daten an die Kommission und deren Speicherung durch die Kommission.
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) die validierten Daten und Metadaten in elektronischer Form. Die Kommission (Eurostat) legt das…
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) die Daten, einschließlich vertraulicher Daten, unter Einhaltung von Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr.…
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) zusammen mit den Daten jährlich eine Überprüfung und Aktualisierung der Metadaten.
Die Mitgliedstaaten übermitteln die laut dieser Verordnung erforderlichen aggregierten Daten oder Mikrodaten (fertiggestellt, validiert und angenommen) und die…
Die Mitgliedstaaten übermitteln die vierteljährlichen Daten und die entsprechenden Metadaten in elektronischer Form an die Kommission (Eurostat). Die…
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) die nach Maßgabe dieser Verordnung vorzulegenden Daten und Metadaten in elektronischer Form unter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.