Erwägungsgrund 2 32007R1151
Die bilateralen Verfahren zur Anpassung der in den Anhängen 1 und 2 des Abkommens aufgeführten Zugeständnisse werden gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Damit bis zum Inkrafttreten der Anpassung eine Kontingentnutzung möglich ist, ist es angezeigt, die vorgenannten Zollkontingente autonom und auf Übergangsbasis zu eröffnen.