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Der Beihilfeantrag enthält mindestens folgende Angaben: — Name, Anschrift und Unterschrift des Antragstellers, — Anzahl der in Betrieb genommenen Samenschachteln sowie das Datum oder die Daten ihres Empfangs, — die Menge der aus diesen Eiern erzeugten Kokons sowie das Datum oder die Daten ihrer Lieferung, — den Ort der Lagerung der erzeugten Kokons oder, wenn diese verkauft und geliefert worden sind, Name und Anschrift des ersten Käufers.
Falls die in Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 922/72 vorgesehenen Maßnahmen angewandt werden, ist der Antrag nur zulässig, wenn ihm die in Artikel 6 der vorliegenden Verordnung genannten Bescheinigungen beigefügt sind.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.