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Nach den Konsultationen zwischen der Gemeinschaft und Norwegen am 31. Januar 2006 und aufgrund wissenschaftlicher Gutachten sollte die Fischerei auf Grenadierfisch im Gebiet III, einschließlich norwegischer Gewässer, auf die durchschnittlichen Fänge des Zeitraums 1996-2003 beschränkt werden. Diese Beschränkung sollte in die Verordnung (EG) Nr. 2270/2004 aufgenommen werden.
Die endgültigen Fangbeschränkungen für die Sandaalfischereien in den ICES-Bereichen IIIa und IV sowie in den EG-Gewässern des ICES-Bereichs IIa sollen auf der…
Die Fangmöglichkeiten für Grenadierfisch im ICES-Gebiet Vb, Untergebiete VI und VII (Gemeinschaftsgewässer und internationale Gewässer) wurden in der Verordnung…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 51/2006 wurden für 2006 die Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in…
(1) Bis zum Abschluss der Konsultationen zwischen der Europäischen Union und Norwegen wird im ICES-Gebiet IIIa nicht gezielt auf Grenadierfisch gefischt. Art:…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 51/2006 werden für 2006 die Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 51/2006 des Rates wurden für 2006 die Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.