Art. 97 32009R0043
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2009 . Werden für das CCAMLR-Gebiet TAC schon für Zeiträume festgesetzt, die vor dem 1. Januar 2009 beginnen, so gilt Artikel 40 ab Beginn des entsprechenden TAC-Geltungszeitraums.