Gesetze
Gesetz wird geladen …
Für die unter diese Verordnung fallenden Stahlerzeugnisse, die ab dem 1. Januar 2007 in Bulgarien und Rumänien in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden, ist eine Einfuhrgenehmigung erforderlich, auch wenn die Stahlerzeugnisse vor diesem Zeitpunkt versandt worden sind. Sind die Stahlerzeugnisse vor dem 1. Januar 2007 nach Bulgarien oder Rumänien versandt worden, so wird die Einfuhrgenehmigung automatisch und ohne mengenmäßige Beschränkungen erteilt, sofern als Nachweis für das Versanddatum das Konnossement oder ein anderes von den Genehmigungsstellen der Gemeinschaft als gleichwertig anerkanntes Beförderungspapier vorgelegt wird und die für die Verwaltung der Lizenzen zuständige Dienststelle der Kommission (SIGL) ihre Genehmigung erteilt. Werden die Stahlerzeugnisse am 1. Januar 2007 oder nach diesem Tag nach Bulgarien oder Rumänien versandt, so unterliegen sie den besonderen Bestimmungen dieser Verordnung über die Höchstmengen.
Für die in Anhang I aufgeführten Stahlerzeugnisse mit Ursprung in der Ukraine gelten bei der Einfuhr in die Gemeinschaft die in Anhang V festgesetzten…
Für die unter diesen Beschluss fallenden Stahlerzeugnisse, die ab 1. Mai 2004 in der Tschechischen Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta,…
Für die unter diese Verordnung fallenden Stahlerzeugnisse, die ab dem 1. Mai 2004 in der Tschechischen Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn,…
Für die Einfuhren von unter diese Verordnung fallenden Erzeugnissen in die Gemeinschaft muss nach der Verordnung (EG) Nr. 2267/2004 des Rates vom 20. Dezember…
Ab dem Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung bis zum 31 Dezember 2004 ist gemäß dem genannten Abkommen in Form eines Briefwechsels für die Einfuhr bestimmter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.