Art. 18 32006R1870
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Artikel 17 tritt nur vorbehaltlich des Inkrafttretens des Vertrages über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur Europäischen Union am Tag von dessen Inkrafttreten in Kraft.