Erwägungsgrund 1 32006R1900
Die Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 sieht in Anhang III gemeinsame technische Vorschriften und Verwaltungsverfahren für die gewerbsmäßige Beförderung in Flugzeugen vor. Diese harmonisierten Vorschriften und Verwaltungsverfahren gelten für alle von gemeinschaftlichen Betreibern genutzten Luftfahrzeuge, unabhängig davon, ob sie in einem Mitgliedstaat oder in einem Drittland eingetragen sind.