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Die im Anhang unter der laufenden Nummer 09.1505 aufgeführte Zollkontingentsmenge für zubereitete oder haltbar gemachte Sardellen kann jährlich und erstmals für das Jahr 2007 erhöht werden, bis die jährliche Kontingentsmenge 1 600 t erreicht hat oder bis die Vertragsparteien eine andere Regelung vereinbaren.
Die jährliche Erhöhung gemäß Absatz 1 wird nur vorgenommen, wenn das im Vorjahr eröffnete Kontingent zu mindestens 80 % ausgeschöpft war.
Die Erhöhung gemäß Absatz 1 kann nur erfolgen, wenn mindestens 80 % der Kontingentsmenge, die im vorhergehenden Jahr eröffnet wurde, im vierten Jahr nach dem…
(3) Ab dem 1. Januar 2005 wird diese Kontingentsmenge jährlich um 3 % der Vorjahresmenge angehoben. Die erste Erhöhung bezieht sich auf 1 050 Tonnen…
(1) Diese Kontingentsmenge wird ab dem 1. Januar 2002 bis zum 1. Januar 2005 jährlich um jeweils 3 % der ursprünglichen Menge erhöht.
(1) Die jährliche Menge des Zollkontingents wird jedes Jahr um weitere 10 Prozent der ursprünglichen Menge erhöht.
Die jährliche Menge des Zollkontingents mit der laufenden Nummer 09.1853 im Anhang dieser Verordnung wird vom 1. Juli 2001 an jedes Jahr um 500 Tonnen erhöht.
(1) Ab dem 1. Januar 2004 wird dieses Kontingent jährlich um 1 000 Tonnen erhöht.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.