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Die Zollkontingente für zubereitete oder haltbar gemachte Sardinen und für zubereitete oder haltbar gemachte Sardellen, die im Anhang unter den laufenden Nummern 09.1524 und 09.1525 aufgeführt sind, werden ab 1. Januar 2012 für das Jahr 2012 und die darauf folgenden Jahre auf 250 Tonnen erhöht.
Die Erhöhung gemäß Absatz 1 kann nur erfolgen, wenn mindestens 80 % der Kontingentsmenge, die im vorhergehenden Jahr eröffnet wurde, im vierten Jahr nach dem Inkrafttreten des Interimsabkommens ausgeschöpft sind.
Im Einklang mit dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen und dem Interimsabkommen sollten die Zollkontingente für zubereitete oder haltbar gemachte…
Die im Anhang unter der laufenden Nummer 09.1505 aufgeführte Zollkontingentsmenge für zubereitete oder haltbar gemachte Sardellen kann jährlich und erstmals für…
(1) Ab dem 15. Januar 2011 wird diese Zollkontingentsmenge jährlich um 3 % der Vorjahresmenge angehoben. Die erste Anhebung erfolgt auf das Nettogewicht von 4…
(1) Ab dem 1. Januar 2005 wird diese Kontingentsmenge jährlich um 3 % der Vorjahresmenge angehoben. Die erste Erhöhung bezieht sich auf 16 150 Tonnen…
Die jährliche Menge des Zollkontingents mit der laufenden Nummer 09.1853 im Anhang dieser Verordnung wird vom 1. Juli 2001 an jedes Jahr um 500 Tonnen erhöht.
(8) Diese jährliche Menge des Zollkontingents gilt ab dem 1. Januar 2005. Sie wird ab 2006 jedes Jahr um 50 Tonnen (fünf Prozent der ursprünglichen Menge von 1…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.