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Im Einklang mit dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen und dem Interimsabkommen sollten die Zollkontingente für zubereitete oder haltbar gemachte Sardinen und für zubereitete oder haltbar gemachte Sardellen ab dem 1. Januar des vierten Jahres nach dem Inkrafttreten des Interimsabkommen auf 250 Tonnen erhöht werden, sofern mindestens 80 % aller vorhergehenden Zollkontingente bis zum 31. Dezember des betreffenden Jahres ausgeschöpft worden sind. Die gegebenenfalls erhöhten Kontingentsmengen sollten so lange angewendet werden, bis die Parteien des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens und des Interimsabkommens andere Vereinbarungen treffen.
Die Zollkontingente für zubereitete oder haltbar gemachte Sardinen und für zubereitete oder haltbar gemachte Sardellen, die im Anhang unter den laufenden…
Die im Anhang unter der laufenden Nummer 09.1505 aufgeführte Zollkontingentsmenge für zubereitete oder haltbar gemachte Sardellen kann jährlich und erstmals für…
Bei den im Interimsabkommen und im Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen vorgesehenen Zollkontingenten handelt es sich um jährliche Kontingente, die auf…
(4) Diese Kontingentsmenge wird nach folgendem Zeitplan erhöht: 1. Januar 2002: 2 875 Tonnen; 1. Januar 2003: 3 250 Tonnen; 1. Januar 2004: 3 625 Tonnen; ab 1.…
Es empfiehlt sich daher, die Zollkontingente für bestimmte in der Verordnung (EG) Nr. 379/2004 genannte Erzeugnisse für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember…
Gemäß dem Protokoll werden die neuen Zollkontingentsmengen ab dem 1. Januar 2005 jährlich um fünf Prozent der ursprünglichen Menge erhöht. Im Sinne einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.