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Gemäß dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen und dem Interimsabkommen können bestimmter Fisch und bestimmte Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Albanien im Rahmen von Gemeinschaftszollkontingenten zu einem ermäßigten Zollsatz bzw. zum Nullzollsatz in die Gemeinschaft eingeführt werden.
Gemäß dem Interimsabkommen und dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen können bestimmte Fische und Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Montenegro im…
Das Interimsabkommen und das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen sehen vor, dass Weine mit Ursprung in Albanien im Rahmen von…
Das Interimsabkommen und das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen sehen vor, dass Weine mit Ursprung in Montenegro im Rahmen von…
Für die im Anhang aufgeführten Erzeugnisse mit Ursprung in Albanien, die in den zollrechtlich freien Verkehr in der Gemeinschaft übergeführt werden, gilt in der…
Die im Anhang aufgeführten Fische und Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Montenegro werden in der Höhe und im Rahmen der im Anhang angegebenen jährlichen…
Für Einfuhren von Weinen mit Ursprung in Albanien in die Gemeinschaft werden Zollkontingente zum Nullzollsatz eröffnet.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.