Art. 31 32006R1967
Aufhebung
Die Verordnung (EG) Nr. 1626/94 wird aufgehoben. Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung entsprechend der Übereinstimmungstabelle in Anhang VI.
Die Verordnung (EG) Nr. 1626/94 wird aufgehoben. Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung entsprechend der Übereinstimmungstabelle in Anhang VI.