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Die Durchführungsbestimmungen zu den Artikeln 26 und 27 der vorliegenden Verordnung werden nach dem Verfahren des Artikels 30 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 erlassen.
Die Durchführungsbestimmungen zu den Artikeln 3, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16, 17, 18, 19, 21, 23, 24, 25, 26, und 27 werden nach dem Verfahren des…
Die Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung können nach dem in Artikel 101 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 genannten Verfahren erlassen…
Die Durchführungsbestimmungen zu diesem Artikel werden nach dem Verfahren des Artikels 32 der Grundverordnung erlassen.
Andere für die Anwendung dieser Verordnung erforderlichen Durchführungsmaßnahmen können nach dem Regelungsverfahren gemäß Artikel 28 Absatz 3 festgelegt werden,…
Die Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung werden nach dem in Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2759/75 genannten Verfahren erlassen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.