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Mit dem Beitritt Rumäniens wird Constanţa zum Gemeinschaftshafen. Die Bestimmung in Artikel 7 Absatz 2a Unterabsatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2131/1993 wird somit gegenstandslos und muss angepasst werden.
Dieses Programm ist anzupassen, um die Teilnahme Rumäniens an dieser Gemeinschaftsmaßnahme im Jahre 2007 zu ermöglichen. Diese Anpassung muss sich bei Rumänien…
Mit dem Beitritt Rumäniens und Bulgariens werden die Bestimmungen in Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 2 ebenso wie im Anhang der Verordnung (EG) Nr.…
Mit dem Beitritt wird das in der Verordnung (EG) Nr. 573/2003 der Kommission vorgesehene Gemeinschaftszollkontingent für Rumänien hinfällig. Dieses Kontingent…
Nach dem Beitritt von Bulgarien und Rumänien zur Europäischen Union müssen die Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 angepasst werden.
Mit dem Beschluss 2007/235/GASP des Rates wird der Anhang des Gemeinsamen Standpunkts 2004/161/GASP geändert. Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 ist…
Mit dem Gemeinsamen Standpunkt 2007/120/GASP vom 19. Februar 2007 wird der Anhang des Gemeinsamen Standpunkts 2004/161/GASP geändert. Anhang III der Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.