Erwägungsgrund 4 32006R2015
Der ICES hat außerdem darauf hingewiesen, dass Granatbarsch im ICES-Gebiet VII viel zu stark befischt wird. Wissenschaftliche Untersuchungen deuten darauf hin, dass Granatbarsch auch im Gebiet VI stark dezimiert ist, und in bestimmten Gebieten wurden besonders gefährdete Konzentrationen dieser Art festgestellt. Daher ist es angebracht, die Befischung von Granatbarsch in diesen Gebieten zu untersagen.