Erwägungsgrund 2 32006R2038
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 ist eine Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (im Folgenden als „Agentur“ bezeichnet) errichtet worden, deren Ziel die Gewährleistung eines hohen, einheitlichen und effektiven Niveaus der Sicherheit im Seeverkehr und der Verhütung der Verschmutzung durch Schiffe ist.