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Zur Durchführung dieser neuen Aufgaben der Verhütung und Bekämpfung der Meeresverschmutzung nahm der Verwaltungsrat der Agentur am 22. Oktober 2004 einen Aktionsplan zur Vorsorge gegen und zum Eingreifen bei Ölverschmutzung an, in dem die Maßnahmen der Agentur im Bereich der Ölverschmutzung festgelegt werden und durch den die der Agentur zur Verfügung stehenden Finanzmittel optimal genutzt werden sollen (im Folgenden als „Aktionsplan“ bezeichnet).
Das im Aktionsplan festgelegte Eingreifen der Agentur bei Ölverschmutzung umfasst Maßnahmen in den Bereichen der Information, der Zusammenarbeit und der…
Damit die Durchführung des Aktionsplans in allen Punkten gewährleistet und der Wirksamkeitsgrad der Vorsorge gegen und des Eingreifens bei Meeresverschmutzung…
Gemäß dem Aktionsplan hat die Agentur beim Aufbau eines zentralisierten Satellitenbild-Dienstes für die Überwachung, die Früherkennung von Verschmutzungen und…
Durch die Verordnung (EG) Nr. 724/2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 wurden der Agentur als Reaktion auf die Unfälle, die sich in jüngster Zeit…
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für die Sicherheit im Seeverkehr und die Vermeidung von…
Gemäß dem Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2002 über das sechste Umweltaktionsprogramm der Europäischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.