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Die Tätigkeiten der Agentur in diesem Bereich sollten die Küstenstaaten nicht von ihrer Verantwortung entbinden, angemessene Mechanismen zum Eingreifen bei Verschmutzung zu haben, und sollten mit bestehenden Vereinbarungen über eine Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten bzw. Gruppen von Mitgliedstaaten in diesem Bereich im Einklang stehen. Im Fall einer Meeresverschmutzung hat die Agentur den/die betroffenen Mitgliedstaat(en) zu unterstützen, unter dessen/deren Leitung die Einsätze zur Beseitigung der Verschmutzung durchzuführen sind.
Damit die Durchführung des Aktionsplans in allen Punkten gewährleistet und der Wirksamkeitsgrad der Vorsorge gegen und des Eingreifens bei Meeresverschmutzung…
Das im Aktionsplan festgelegte Eingreifen der Agentur bei Ölverschmutzung umfasst Maßnahmen in den Bereichen der Information, der Zusammenarbeit und der…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates muss die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (nachstehend…
Deshalb muss die Finanzierung der Aufgaben, die der Agentur im Bereich des Eingreifens bei Meeresverschmutzung übertragen wurden, und anderer damit…
Die zusätzlichen Mittel der Agentur für die Mitgliedstaaten sollten im Rahmen der Gemeinschaftsverfahren für Katastrophenschutzeinsätze, auch bei…
Die Mitgliedstaaten treffen bei der Durchführung der Maßnahmen gemäß Absatz 3 alle geeigneten Vorkehrungen, damit die Meeresgewässer nicht zusätzlich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.