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Das im Aktionsplan festgelegte Eingreifen der Agentur bei Ölverschmutzung umfasst Maßnahmen in den Bereichen der Information, der Zusammenarbeit und der Koordinierung und vor allem operative Unterstützung für die Mitgliedstaaten durch die Bereitstellung auf Antrag von zusätzlichen Spezialschiffen zur Bekämpfung von Ölverschmutzung und anderen Arten der Verschmutzung, wie derjenigen, die durch gefährliche und schädliche Stoffe verursacht wird. Die Agentur hat denjenigen Gebieten besondere Aufmerksamkeit zu schenken, die als besonders gefährdet eingestuft werden, was allerdings nicht auf Kosten anderer bedürftiger Gebiete gehen darf.
Damit die Durchführung des Aktionsplans in allen Punkten gewährleistet und der Wirksamkeitsgrad der Vorsorge gegen und des Eingreifens bei Meeresverschmutzung…
Zur Durchführung dieser neuen Aufgaben der Verhütung und Bekämpfung der Meeresverschmutzung nahm der Verwaltungsrat der Agentur am 22. Oktober 2004 einen…
Die Tätigkeiten der Agentur in diesem Bereich sollten die Küstenstaaten nicht von ihrer Verantwortung entbinden, angemessene Mechanismen zum Eingreifen bei…
die operative Unterstützung der Mitgliedstaaten, indem ihnen auf Anfrage zusätzliche Mittel wie abrufbereite Spezialschiffe und Ausrüstungen zur Bekämpfung der…
Gemäß dem Aktionsplan hat die Agentur beim Aufbau eines zentralisierten Satellitenbild-Dienstes für die Überwachung, die Früherkennung von Verschmutzungen und…
Durch die Verordnung (EG) Nr. 724/2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 wurden der Agentur als Reaktion auf die Unfälle, die sich in jüngster Zeit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.