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Die Einreihung eines Plasma-Monitors zur mehrfarbigen Bildwiedergabe, mit Installationsdisketten, in der Verordnung (EG) Nr. 1004/2001 der Kommission vom 22. Mai 2001 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur führte zu Einreihungen des Plasma-Monitors unter den KN-Code 8528 21 90 und der Installationsdisketten in 8524 91 00 . Da Anmerkung 6 zu Kapitel 85 der Kombinierten Nomenklatur mit Wirkung vom 1. Januar 2002 geändert wurde und da der HS-Ausschuss sich im Oktober 2004 auf die Auslegung dieser Anmerkung einigte, wird die Verordnung (EG) Nr. 1004/2001 nunmehr als nicht korrekt betrachtet.
Die Einreihung eines Videokonferenzsystems aus verschiedenen Bestandteilen, mit Installationsdisketten, in der Verordnung (EG) Nr. 2184/97 der Kommission vom 3.…
In der Kombinierten Nomenklatur gemäß Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 sind Monitore unter die KN-Codes 8528 51 00 , 8528 59 10 und 8528 59 90…
Infolge der Änderungen der Nomenklatur als Anhang des Internationalen Übereinkommens über das Harmonisierte System zur Warenbezeichnung und Kodierung gemäß der…
Die Einreihung von „Tonfrequenzgeräten“ in der Verordnung (EG) Nr. 955/98 der Kommission vom 29. April 1998 zur Einreihung von bestimmten Waren in die…
In der Kombinierten Nomenklatur für 2007 gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1549/2006 der…
In der Kombinierten Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 , enthalten ist, sind die KN-Codes für Monitore die Positionen 8471 und 8528 .
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.