Erwägungsgrund 2 32006R0266
Die Gemeinsame Marktordnung für Zucker, die mit der Verordnung (EG) Nr. 1260/2001 des Rates festgelegt wurde, wird unter Berücksichtigung der dem Rat von der Kommission vorgelegten Vorschläge reformiert werden.
Die Gemeinsame Marktordnung für Zucker, die mit der Verordnung (EG) Nr. 1260/2001 des Rates festgelegt wurde, wird unter Berücksichtigung der dem Rat von der Kommission vorgelegten Vorschläge reformiert werden.