Erwägungsgrund 8 32006R0266
Da die Hilfe den spezifischen Anpassungsbemühungen entsprechen sollte, die jeder dieser AKP-Lieferanten infolge der Zuckerreform unternehmen muss, sollten objektive Kriterien für die Bemessung der Hilfe festgelegt werden.
Da die Hilfe den spezifischen Anpassungsbemühungen entsprechen sollte, die jeder dieser AKP-Lieferanten infolge der Zuckerreform unternehmen muss, sollten objektive Kriterien für die Bemessung der Hilfe festgelegt werden.