Erwägungsgrund 2 32006R0305
Der Sicherheitsrat hat mit äußerster Besorgnis Kenntnis von der Schlussfolgerung der internationalen Untersuchungskommission genommen, dass konvergierende Beweise auf die Beteiligung sowohl libanesischer als auch syrischer Amtsträger an dieser terroristischen Handlung hindeuten, und hat — nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen tätig werdend — als einen Schritt zur Hilfe bei der Untersuchung dieses Verbrechens und unbeschadet der letztendlichen gerichtlichen Feststellung der Schuld oder Unschuld irgendwelcher Personen beschlossen, Maßnahmen gegen alle Personen zu verhängen, die als der Beteiligung an der Planung, Förderung, Organisation oder Begehung dieser terroristischen Handlung verdächtig bezeichnet werden.