Erwägungsgrund 3 32006R0305
Im Gemeinsamen Standpunkt 2005/888/GASP ist vorgesehen, dass die in der Resolution 1636 (2005) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen festgelegten Maßnahmen durchgeführt werden, insbesondere das Einfrieren der Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen der Personen, die von dem nach Nummer 3 Buchstabe b der genannten Resolution eingesetzten Ausschuss des Sicherheitsrats als der Beteiligung an der Planung, Förderung, Organisation oder Begehung der Ermordung des ehemaligen libanesischen Ministerpräsidenten Rafik Hariri und anderen am 14. Februar 2005 verdächtig benannt werden.