Erwägungsgrund 3 32008R0704VERORDNUNG (EG) Nr. 704/2008 des Rates vom 15. Juli 2008 über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien für die Zeit vom 1. August 2008 bis zum 31. Juli 2012
Die Genehmigung dieses Protokolls liegt im Interesse der Gemeinschaft.
Art. 9 Abs. 3 32000L0060RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik
Dieser Artikel steht der Finanzierung besonderer Vorbeuge- oder Abhilfemaßnahmen zur Verwirklichung der Ziele dieser Richtlinie in keiner Weise entgegen.
Erwägungsgrund 9 32006D0516BESCHLUSS DES RATES vom 27. Juni 2006 über die Annahme des Protokolls „Bodenschutz“, des Protokolls „Energie“ und des Protokolls „Tourismus“ der Alpenkonvention im Namen der Europäischen Gemeinschaft (2006/516/EG)
Das Protokoll „Energie“ sieht vor, geeignete Maßnahmen in den Bereichen Energieeinsparung, Energieerzeugung, einschließlich erneuerbarer Energien,…
Erwägungsgrund 11 32010D0405BESCHLUSS DES RATES vom 12. Juli 2010 über die Ermächtigung zu einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts (2010/405/EU)
Die Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts steht im Einklang mit den…
Art. 5 Abs. 3 Buchst. b 32004D0508BESCHLUSS DES VERWALTUNGSRATS DER EUROPÄISCHEN AGENTUR FÜR SICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ AM ARBEITSPLATZ vom 4. März 2004 zur Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (2004/508/EG)
es offensichtlich ist, dass die Verbreitung, auch die teilweise Verbreitung seines Inhalts nicht gegen eine der in Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001…
Erwägungsgrund 4 32009L0104RICHTLINIE 2009/104/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. September 2009 über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit (Zweite Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (kodifizierte Fassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Gemäß demselben Artikel sollen die Richtlinien keine verwaltungsmäßigen, finanziellen oder rechtlichen Auflagen vorschreiben, die der Gründung und Entwicklung…