Erwägungsgrund 3 32006R0389
Gemäß Artikel 1 Absatz 1 des Protokolls Nr. 10 der Beitrittsakte von 2003 ist die Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstands nach dem Beitritt Zyperns in den Teilen der Republik Zypern ausgesetzt, über die die Regierung der Republik Zypern keine effektive Kontrolle ausübt (nachstehend „die betreffenden Landesteile“ genannt).