Beschluss des Verwaltungsrats der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz vom 4. März 2004 zur Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (2004/508/EG)
Entscheidungen über die Behandlung von Erstanträgen werden von den Beamten bzw. Bediensteten der Agentur getroffen, die für die Prüfung der Anträge zuständig sind; Entscheidungen über die Ablehnung von Zweitanträgen werden vom Direktor der Agentur getroffen.
Erwägungsgrund 5 32004D0508
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