Art. 1 Abs. 1 32006R0704Für gefrorenes Rindfleisch des KN-Codes 0202 sowie für Erzeugnisse des KN-Codes 0206 29 91 wird für den Zeitraum vom 1. Juli 2006 bis zum 30. Juni 2007 ein…
§ 2 Abs. 2 GZKtgRindFlV 1989Verordnung über die Grundsätze für die Verteilung der deutschen Quote des Gemeinschaftszollkontingents 1989 für gefrorenes Rindfleisch
Die nach Absatz 1 Nr. 1 bis 4 zu berücksichtigenden Referenzmengen beziehen sich auf frisches, gekühltes und gefrorenes Rindfleisch der Positionen 0201 und 0202…
Anhang 1 32017D2423BESCHLUSS (EU) 2017/2423 DES RATES vom 11. Dezember 2017 über den Standpunkt, der im Assoziationsrat EG-Türkei im Namen der Europäischen Union zur Änderung des Protokolls 2 zum Beschluss Nr. 1/98 des Assoziationsrats EG-Türkei über die Handelsregelung für Agrarerzeugnisse einzunehmen ist
Die Einträge für den KN-Code 0202 20 im Anhang des Protokolls 2 zu dem Beschluss Nr. 1/98 erhalten folgende Fassung: „KN-Code Warenbezeichnung Ermäßigung des…
Art. 1 32015R0754VERORDNUNG (EU) 2015/754 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2015 zur Eröffnung und Verwaltung der Zollkontingente der Union für hochwertiges Rindfleisch, Schweinefleisch, Geflügelfleisch, Weizen und Mengkorn sowie für Kleie und andere Rückstände (kodifizierter Text)
Es wird ein jährliches Zollkontingent der Union über eine Gesamtmenge von 20 000 Tonnen Erzeugnisgewicht für frisches, gekühltes oder gefrorenes Rindfleisch der…
Erwägungsgrund 1 32006R0704Gemäß der Liste CXL der WTO ist die Gemeinschaft verpflichtet, für gefrorenes Rindfleisch des KN-Codes 0202 sowie für Erzeugnisse des KN-Codes 0206 29 91 ein…