Erwägungsgrund 3 32006R0704
Dieses Verfahrens hat sich bewährt, und es ist daher angebracht, dasselbe Verwaltungsverfahren für den Kontingentszeitraum vom 1. Juli 2006 bis zum 30. Juni 2007 beizubehalten.
Dieses Verfahrens hat sich bewährt, und es ist daher angebracht, dasselbe Verwaltungsverfahren für den Kontingentszeitraum vom 1. Juli 2006 bis zum 30. Juni 2007 beizubehalten.