Erwägungsgrund 1 32006R0704
Gemäß der Liste CXL der WTO ist die Gemeinschaft verpflichtet, für gefrorenes Rindfleisch des KN-Codes 0202 sowie für Erzeugnisse des KN-Codes 02062991 ein jährliches Einfuhrzollkontingent von 53000 Tonnen zu eröffnen (laufende Nummer 09.4003). Es sind die Durchführungsbestimmungen für das am 1. Juli 2006 beginnende Kontingentsjahr 2006/07 festzulegen.