Erwägungsgrund 1 32017D2423
Das Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei (im Folgenden „Abkommen“) ist darauf ausgerichtet, eine beständige und ausgewogene Verstärkung der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Union und der Türkei zu fördern, und sieht die Einsetzung eines Assoziationsrats vor, der die Umsetzung des Abkommens und die schrittweise Entwicklung der Assoziation sicherstellt.