Erwägungsgrund 6 32007R0962VERORDNUNG (EG) Nr. 962/2007 DER KOMMISSION vom 14. August 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 996/97 zur Eröffnung und Verwaltung eines Einfuhrzollkontingents für gefrorenes Rindersaumfleisch des KN-Codes 0206 29 91
Damit die für den Einfuhrzollkontingentszeitraum vom 1. Juli 2007 bis zum 30. Juni 2008 erteilten Einfuhrlizenzen bis zum Ende dieses Zeitraums gültig sind,…
Erwägungsgrund 4 32007R1563VERORDNUNG (EG) Nr. 1563/2007 DER KOMMISSION vom 21. Dezember 2007 zur Eröffnung von Gemeinschaftszollkontingenten für Schafe und Ziegen sowie Schaf- und Ziegenfleisch für 2008
Bestimmte Kontingente gelten für den Zeitraum vom 1. Juli eines Jahres bis 30. Juni des darauf folgenden Jahres. Da die Einfuhren im Rahmen der vorliegenden…
Erwägungsgrund 3 32008R0717VERORDNUNG (EG) Nr. 717/2008 DES RATES vom 17. Juli 2008 zur Festlegung eines Verfahrens der gemeinschaftlichen Verwaltung mengenmäßiger Kontingente (kodifizierte Fassung)
Daher ist es angezeigt, ein System für die Verwaltung mengenmäßiger Kontingente festzulegen, das diesem Ziel entspricht und auf dem Grundsatz der…
Erwägungsgrund 8 32007R1337VERORDNUNG (EG) Nr. 1337/2007 DER KOMMISSION vom 15. November 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 992/95 des Rates hinsichtlich der gemeinschaftlichen Zollkontingente für bestimmte Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Norwegen
In Einklang mit dem Beschluss 2007/566/EG sind die neuen Zollkontingente und die Änderungen der bestehenden Zollkontingente ab 1. September 2007 anwendbar.…
Erwägungsgrund 15 32007D0126BESCHLUSS DES RATES vom 12. Februar 2007 zur Auflegung des spezifischen Programms „Strafjustiz“ als Teil des Generellen Programms „Grundrechte und Justiz“ für den Zeitraum 2007 bis 2013 (2007/126/JI)
Um eine wirksame und rechtzeitige Durchführung des Programms zu gewährleisten, sollte dieser Beschluss ab dem 1. Januar 2007 gelten —
Erwägungsgrund 3 32008D0628BESCHLUSS DES RATES vom 25. Februar 2008 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Kirgisischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2008/628/EG)
Das Protokoll sollte mit Wirkung vom 1. Januar 2007 bis zum Abschluss der für seinen förmlichen Abschluss erforderlichen Verfahren vorläufig angewandt werden —