Erwägungsgrund 6 32005R1218VERORDNUNG (EG) NR. 1218/2005 DER KOMMISSION vom 28. Juli 2005 mit Durchführungsbestimmungen für ein Zollkontingent für lebende Rinder mit einem Stückgewicht von mehr als 160 kg mit Ursprung in der Schweiz nach der Verordnung (EG) Nr. 1182/2005 des Rates
Zur Vermeidung von Spekulationen ist vorzusehen, dass Einführer, die zum 1. Januar 2005 nicht mehr im Handel mit lebenden Rindern tätig waren, keinen Zugang zu…
Erwägungsgrund 3 32006R1785VERORDNUNG (EG) Nr. 1785/2006 DER KOMMISSION vom 4. Dezember 2006 zur Festlegung der Regeln für die Verwaltung und Aufteilung bestimmter durch die Verordnung (EG) Nr. 517/94 des Rates für das Jahr 2007 eingeführter Höchstmengen für Textilwaren
Die Regeln für die Verwaltung der für 2007 festgesetzten Höchstmengen sollten vor Beginn des Kontingentsjahrs festgelegt werden, um die Kontinuität des Handels…
Erwägungsgrund 1 32006R0491VERORDNUNG (EG) Nr. 491/2006 DER KOMMISSION vom 27. März 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2375/2002 über die Eröffnung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für die Einfuhr von Weichweizen anderer als hoher Qualität mit Ursprung in Drittländern und zur Abweichung von der Verordnung (EWG) Nr. 1766/92 des Rates
Aufgrund der Erfahrungen bei der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2375/2002 der Kommission sind gewisse bestehende Vorschriften der Verordnung klarzustellen…
Erwägungsgrund 2 32006R0491VERORDNUNG (EG) Nr. 491/2006 DER KOMMISSION vom 27. März 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2375/2002 über die Eröffnung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für die Einfuhr von Weichweizen anderer als hoher Qualität mit Ursprung in Drittländern und zur Abweichung von der Verordnung (EWG) Nr. 1766/92 des Rates
Um sich zu vergewissern, dass die von ein und demselben Marktteilnehmer beantragten Mengen der Wirklichkeit entsprechen, ist die Verpflichtung zu präzisieren,…
Erwägungsgrund 7 32008R0717VERORDNUNG (EG) Nr. 717/2008 DES RATES vom 17. Juli 2008 zur Festlegung eines Verfahrens der gemeinschaftlichen Verwaltung mengenmäßiger Kontingente (kodifizierte Fassung)
In dem Verwaltungsverfahren sollte sichergestellt sein, dass alle Antragsteller Zugang zu den Kontingenten zu auf Billigkeitsgrundsätzen beruhenden Bedingungen…
Erwägungsgrund 6 32006R1785VERORDNUNG (EG) Nr. 1785/2006 DER KOMMISSION vom 4. Dezember 2006 zur Festlegung der Regeln für die Verwaltung und Aufteilung bestimmter durch die Verordnung (EG) Nr. 517/94 des Rates für das Jahr 2007 eingeführter Höchstmengen für Textilwaren
Um eine gewisse Kontinuität des Handels und eine effiziente Verwaltung der Höchstmengen zu gewährleisten, sollte den Wirtschaftsbeteiligten die Möglichkeit…