Erwägungsgrund 7 32014R0510
Zur Vermeidung eventueller nachteiliger Auswirkungen auf den Unionsmarkt und die Wirksamkeit der GAP durch die Einfuhren bestimmter landwirtschaftlicher Verarbeitungserzeugnisse sollte es möglich sein, auf die Einfuhren solcher Erzeugnisse zusätzliche Einfuhrzölle zu erheben, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.