Art. 2 32004R2108VERORDNUNG (EG) Nr. 2108/2004 DER KOMMISSION vom 10. Dezember 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1420/2004 zur Bestimmung des Umfangs, in welchem den Anträgen auf Einfuhrrechte für das gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1203/2004 vorgesehene Kontingent für gefrorenes Rindfleisch stattgegeben werden kann, und zur Festlegung der Verwaltungsvorschriften für die Zuteilung bestimmter Einfuhrrechte
Ein größeres Volumen an Einfuhrrechten, das sich aus der Neuberechnung der Einfuhrrechte auf der Grundlage des in Artikel 1 festgesetzten Koeffizienten ergibt,…
Erwägungsgrund 8 32006R0704Um die Marktteilnehmer zu verpflichten, für alle zugeteilten Einfuhrrechte Einfuhrlizenzen zu beantragen, sollte festgelegt werden, dass eine solche…
Art. 5 Abs. 3 32005R1218VERORDNUNG (EG) NR. 1218/2005 DER KOMMISSION vom 28. Juli 2005 mit Durchführungsbestimmungen für ein Zollkontingent für lebende Rinder mit einem Stückgewicht von mehr als 160 kg mit Ursprung in der Schweiz nach der Verordnung (EG) Nr. 1182/2005 des Rates
Bewirkt die Anwendung des Kürzungskoeffizienten nach Artikel 4 Absatz 2, dass weniger Einfuhrrechte zugeteilt werden als beantragt wurden, so wird der…
Erwägungsgrund 10 32005R1218VERORDNUNG (EG) NR. 1218/2005 DER KOMMISSION vom 28. Juli 2005 mit Durchführungsbestimmungen für ein Zollkontingent für lebende Rinder mit einem Stückgewicht von mehr als 160 kg mit Ursprung in der Schweiz nach der Verordnung (EG) Nr. 1182/2005 des Rates
Um zu gewährleisten, dass jeder Marktteilnehmer Einfuhrlizenzen für alle ihm zugeteilten Einfuhrrechte beantragt, ist dies in Bezug auf die Sicherheit für die…