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Im Anschluss an Konsultationen zwischen der Gemeinschaft und den Färöern wurde am 23. Februar 2006 der gegenseitige Zugang zu den Beständen von Blauem Wittling und Hering in den Fanggebieten der jeweils anderen Partei vereinbart. Diese Vereinbarung sollte durchgeführt werden.
Im Zuge der schriftlichen Konsultationen zwischen der Gemeinschaft und den Färöern wurde über den Zugang zu den Heringsbeständen in den EG-Gewässern und den…
Die Fangmöglichkeiten für die Bestände von Blauem Wittling in den Gebieten I-XIV (EG-Gewässer und internationale Gewässer) und von Hering in den Gebieten I und…
Nach Konsultationen zwischen der Gemeinschaft, den Färöern, Island, Norwegen und der Russischen Föderation wurde am 18. Januar 2007 eine Einigung über die…
Gemäß Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 27/2005 können die Fangmöglichkeiten für die Bestände von Blauem Wittling und von Hering erweitert werden, wenn…
Im Anschluss an Konsultationen zwischen der Gemeinschaft, den Färöern, Island, Norwegen und der Russischen Föderation vom 18. Januar 2007 wurde eine…
Angesichts der wissenschaftlichen Erkenntnisse über den biologischen Status des Bestands an Blauem Wittling müssen im Anschluss an die Verhandlungen zwischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.